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2.9.2010

Antrag auf Unkenntlichmachung in Google Street View

Abgelegt unter: Blogroll — admin @ 14:10

Bewertung

Sie möchten nicht, daß Einbrecher Ihr Gebäude vorher über Google Maps auschecken?

(nur nebenbei vermerkt: das würde vermutlich eine gute Fährte im Internet legen für die Ermittler später):

Google Street View - Unkenntlichmachung

Schnell, einfach, und unkompliziert. Geht in Ordnung.

Der Antrag wird eingegeben unter

www.google.de/streetview

Man bekommt sofort eine Email zur Bestätigung. Findbar aufbewahren, wird noch gebraucht!

Nach ca. 14 Tagen erhält man an der angegebenen Adresse ein Anschreiben per Snail Mail, äh, Schnecken äh, Post, von Google.

Dann wird der Bestätigungscode aus dem Anschreiben auf einem Link in der damaligen Email eingegeben, z.B.

45KS0RZ76OA

Fertig.

Wir haben dabei erst einmal 2 x das “O” und das “0″ verwechselt. Auch auf Gross- und Kleinschreibung muss man achten. Ähnliches gilt wie immer wohl für “I” und “1″. Naja, da kann Google nicht echt was dafür. Die Buchstaben sollten aber im Interesse der Nutzerfreundlichkeit eigentllich vermieden werden.

Problematisch ist die Frage der recht kurzen Ausschlussfristen für derartige Anträge, und die Frage, wenn man später einmal seine Meinung ändert, aus welchen Gründen auch immer. Da sollte Google flexibler sein, bzw. man hätte als Entwickler eigentlich auch an eine Funktion denken können, bei der die Benutzer selbst den Abdeckvorgang vornehmen können.

Frage auch, die sich konkret ergab: bei einer Anschrift wurde das Gebäude sowieso noch nicht angefahren, da es recht versteckt liegt.

Da könnte der Antrag auch überflüssig sein, wozu etwas abdecken, was überhaupt nicht sichtbar ist? Was ist aber, wenn Google später den Streetview noch „nachbessert“ und das Gebäude dann - gegen unseren Willen - auflistet?

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