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3.03.2010 - Tag der Rechtskraft von Zaunegger
Deutschland wurde rechtskräftig verurteilt vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wegen Diskriminierung nichtehelicher Väter in Form eines Gesetzes (§ 1626 a Abs. 2 BGB).
Die deutsche Justizministerin verbrachte ironischer Weise diese Tag auf der CEBIT, um einen Preis für ihren angeblichen Einsatz im Bereich Menschenrechte entgegenzunehmen.
Gleichzeitig wurde im vorliegenden Fall schon vor Rechtskraft der Verurteilung durch das höchste europäischen Gerichts durch die deutsche Ministerin der Justiz sinngemäß erklärt, daß Sie keinerlei nennenswerte Schritte gegen die bestehende Diskriminierung von schätzungsweise 1,6 Millionen Vätern vorzunehmen gedenke (und wenn man die Kinder mit einbezieht, mindestens die doppelte Menge an geschädigten Personen). Es ist zu bedauern, daß es keine direkten und unmittelbaren, fühlbaren Sanktionen gegen die Verursacher selbst gibt, und das ist hier der deutsche Gesetzgeber selbst sowie die Beraterkreise darum herum. Der Spass der verantwortlichen Personenkreise in der deutschen Regierung daran, große und für die Gesamtbevölkerung wichtige Bevölkerungsteile zu diskriminieren, ist hier vollkommen unverständlich.
Statt dessen wurde nun auf Veranlassung des deutschen Ministeriums der Justiz eine “Langzeitstudie” in Auftrag gegeben bei der Universität München - ein schöner, lukrativer Großauftrag, nirgendwo feststellbar vorher ausgeschrieben.
Bei dieser “Langzeitstudie” soll nun im Prinzip das Gegenteil untersucht (um nicht zu sagen: festgestellt!) werden, was vom Europäischen Gerichtshof schon festgestellt worden ist. Mit einer einzigen Gegenstimme eines deutschen Richters, 6:1, ist die gegenwärtige Diskriminierung aufgrund der alleinigen Entscheidung über das Sorgerecht durch die Mutter nämlich bereits beschlossene Sache. Im Fußball würde man dieses Ergebnis als “vernichtend” bezeichnen. Aber am deutschen Wesen soll ja immer noch die Welt genesen. Und dazu gehört ein weiter gepflegter, abwegiger und vollkommen übertriebener Mutterkult. Auf den ersten Blick erkennbar kann eine “Langzeitstudie”, die aber schon im November 2010 abgeschlossen werden soll, keinerlei verwendbare Ergebnisse liefern über das angeblich zu untersuchende Thema. Das ist nicht mehr Wissenschaft, das kann man nur noch als Korruption bezeichnen. Der zutreffendere Begriff wäre damit für die Studie auch: “Gefälligkeitsgutachten.”
“Untersucht” wird jetzt nämlich, daß es viel besser sei, die elterliche Sorge für die Kinder den Vätern weiterhin wegzunehmen und den Müttern alleine zu überlassen. Das Ergebnis der Entscheidung des EuGMR wird damit also in Frage gestellt, und es wird verzweifelt versucht, dies mit -schon vom theoretischen Ansatz her ganz offensichtlich geschwindelten - “wissenschaftlichen” Methoden zu begründen, warum Deutschland doch Recht haben soll und es besser weiß als der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Geschwindelt deshalb, weil eine Langzeitstudie, so gut sie auch sein mag, ganz offensichtlich jedenfalls bis November 2010 noch nicht einmal denktheoretisch irgendwelche brauchbaren Ergebnisse hervorbringen kann.
Deutschland hat nun einen Fall mehr beigetragen zu der langen Liste an Menschenrechtsurteilen in Europa, die nicht umgesetzt werden.
Zuständig für die Überwachung der Urteile wegen Menschenrechtsverletzungen ist folgende Europäische Behörde:
Department for the Execution of Judgments of the European Court of Human Rights
Directorate General of Human Rights and Legal Affairs
Council of Europe - 67075 Strasbourg CEDEX
Tel.: +33 3 90 21 58 81 Fax: +33 3 88 41 27 93
Hier können Sie die ganze Liste der “Delinquenten” finden, - Staaten, die europäische Menschenrechte mißachten:
http://www.coe.int/execution
Der Ministerrat der EG überwacht die Einhaltung und Durchsetzung der Urteile. Jeder, der immer noch nach Rechtskraft von Zaunegger unverändert diskriminiert wird, kann sich nun, neben den inerstaatlichen Rechtsbehelfen, auch direkt an diese Behörde wenden und um entsprechende weitergehende Maßnahmen gegen Deutschland bitten. Einige der dem Ministerrat der EG zur Verfügung stehenden Druckmittel gegen Deutschland dürfte möglicherweise auch sein, Deutschland zu ersuchen, die Regierung bzw. insbesondere die Ministerin der Justiz wegen vorsätzlicher Diskriminierung von Bevölkerungsteilen in den sofortigen Ruhestand zu versetzen.
Kopieren ausdrücklich erlaubt und es wird darum gebeten:
Zaunegger vs. Germany (Complaint-Nr. 22028/04)
to:
EC - Committee of the Minsters
cm@coe.int
Ref. Non-Compliance to EC Judgement
Zaunegger vs. Germany (Complaint-Nr. 22028/04)
Continuing Discrimination contrary to Judgment by German Government
Article 46 – Binding force and execution of judgments
1 The High Contracting Parties undertake to abide by the final judgment of the Court in any case to which they are parties.
2 The final judgment of the Court shall be transmitted to the Committee of Ministers, which shall supervise its execution.
Dear Sir or Madam,
We are adressing you as the EC-institution in charge of supervising the execution of the final judgements of the European Court for Human Rights. The decision on the complaint Zaunegger vs. Germany (decided with one minority opinion of a German judge, 7 :1 ) will become final on March 3, 2010.
As one of the concerned fathers of a child out of marriage who is deprived of custodial rights, I would like to let you know about our conviction that there is sufficient strong evidence that Germany is not at all planning to comply with the judgement.
There is a brochure published by the German Secretary of Justice, (on pages 14/15) which still unchangedly proclaims that the mother had the sole right on custody in the same situation. The Government in particular does not bother about giving hints on their internet representation that this is not corresponding to the law and that their own codification is overruled by the ECHR.
http://www.bmj.bund.de/files/-/3230/BMJ_Kindschaftsrecht_Download_kl.pdf
Also, directly after the judgment, Mrs. Leutheusser-Schnarrenberger, who is the German Secretary of State (BMJ) in charge, announced on Dez. 21, 2009, that now, they would just wait for the results of a «long-term study » which a « German Youth Institute » would be conducting in cooperation with them on long-term impacts on unmarried households and which eventually will be finished by the end of the year 2010. And maybe by the year 2100. And may be never.
We believe that Germany is using this irrelevant study as an excuse for its absolute lack of activity and consider this to be Non-Compliance. Germany has been using similar tricks in the past in order not to comply to similar judgements from the year 2003.
We also do have numerous responses by German authorities indicating already now, that they would not at all be willing to respect or seriously implement the besaid decision of the European Court of Human Rights.
This is also to bring to your attention such a response by the Lord Maire of Potsdam / Berlin on the request of a father to be granted common custody, stating clearly wrong comprehension of the meaning of a judgement by the European Court, mainly that this decision would only constitute a single case and did not have any significance for them, as long as the legislator would not implement that into national law.
Therefore, I suggest you take – as it may be in your power, further action against Germany on relatively short terms in order to stop continued discrimination.
I also suggest you request from Germany Government to render to you within short terms a list of immediate measures undertaken and/ or planned to stop ongoing discrimination.
Thank you very much for your attention to this matter. For further questions please do not hesitate to contact.
Andreas Fischer, Attorney at Law (Germany), CPA (USA)
Lange Str. 52
76530 B.- Baden
Germany
Tel. +49 (0) 7221-3939752
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